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Schwimmausbildung, Rettungsschwimmausbildung, Allgemeines Schwimmtraining

Trainingsteilnahme

Veröffentlicht: 03.09.2021
Autor: Bodo Pachal

Coronabedingte Anpassung der Teilnahmevoraussetzungen

Der Landkreis Wesermarsch hat mit der Allgemeinverfügung vom 03.09.2021 die Warnstufe 1 festgestellt, da im Landkreis Wesermarsch an 5 aufeinanderfolgenden Tagen ein Inzidenzwert von 50 überschritten wurde. Die Allgemeinverfügung tritt am Sonntag, 05.09.2021 in Kraft. Dies bedeutet, dass ab Sonntag der Zutritt zu den Sporthallen, Außenumkleiden und in den Schwimmhallen nur noch auf geimpfte, genese o. getestete Personen (egal ob Sportler oder Besucher) beschränkt ist. Der Zugang ist nur erlaubt, wenn ein ensprechender Nachweis vorgelegt werden kann. In den Schwimmhallen sind nachwievor die Kontaktdaten zu hinterlegen. Dies soll vorrangig duch die Corona-Warn-App oder der Luca-App erfolgen. In Ausnahmefällen können die Daten auch in Papierform hinterlegt werden. Die vorgenannten Vorgaben sind einzhuhalten und müssen umgesetzt werden. Der Zutritt zum Training wird durch die Ausbilder kontrolliert. Der Vorstand

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